Selbst hochgeladene Fotos können Identitätsinformationen preisgeben. Deshalb werden beim Hochladen sämtliche Metadaten von unserem System entfernt.
Ganz unkompliziert - mit nur ein paar Infos von Ihnen steht unser System bereit, sodass Sie ohne Verzögerung durchstarten können.
Die Anwendung steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Die Daten der Hinweisgeber sind sicher. Wir verarbeiten alle Informationen gemäß der DSGVO-Richtlinien.
Alle erfassten Daten werden sicher bei unserem ISO/IEC 27001-zertifizierten Hoster (Hetzner) in Deutschland gespeichert.
Volle Diskretion ist sichergestellt. Meldungen können anonym abgegeben werden, und ein persönlicher Code ermöglicht die Nachverfolgung und Beantwortung von Rückfragen.
79€
Monatlich / Jährliche Abrechnung
zzgl. MwSt.
119€
Monatlich / Jährliche Abrechnung
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ab 399€
Monatlich / Jährliche Abrechnung
zzgl. MwSt.
24/7
zugänglich
Schutz der Identität der meldenden Person
Stetige Anpassung an deutsches Recht
Unterstützung mehrerer Sprachen
Beachtung aller relevanten Fristen
Sichere Datenhaltung und Backups
Sollten Sie zu einer dieser Organisationen gehören, kommt gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Pflicht auf Sie zu, eine interne Meldestelle einzurichten:
Unternehmen ab 50+ Beschäftigten
Seit 2. Juli 2023
Unternehmen ab 250+ Beschäftigten
Seit 17. Dezember 2023
50.000 Euro!
Das ist das Bußgeld welches Ihnen drohen kann, wenn sie dieses Gesetz nicht erfüllen können!
Warum sich weiter durch komplizierte und teure Alternativen kämpfen?
Mit Zateo können Sie nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch Ihr Budget schonen. Unsere Software bietet unschlagbaren Schutz zu einem Preis, der Sie nicht ins Schwitzen bringt.
+49 5022 798 91 91 | contact@zateo.de
Mo - Fr 8 - 19 Uhr
Alles was Sie über Zateo und das HinSchG wissen müssen, auf einen Blick! Sie haben trotzdem noch Fragen? Schreib uns eine Nachricht.
Das Whistleblower-Gesetz, auch als Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bekannt, dient dem Schutz von Personen, die Missstände in Unternehmen oder Organisationen aufdecken. Es ist wichtig für Unternehmen, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen, um Whistleblower zu schützen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wir bieten sowohl günstige Pakete mit unbegrenzter Anzahl an Hinweisen, als auch ein kostenfreies Paket an. Hier gehts zu den Preisen.
Unsere Software ist sehr benutzerfreundlich und kann einfach und schnell in Ihr bestehendes System integriert werden. Es dauert nur wenige Minuten. Unser Support-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei der Implementierung zu unterstützen.
Ja, unsere Software unterstützt mehrere Sprachen, um sicherzustellen, dass auch internationale Hinweisgeber geschützt werden können.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten sich abzusichern, wie z.B. per Mail oder über eine Art Briefkasten. Aber die Richtlinien verändern sich derzeit so schnell und sind teils auch uneindeutig, sodass man ständig auf dem laufenden bleiben muss und seine Kanäle dementsprechend anpassen muss. Mit einer Whistleblower Software wir zateo sind brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern.
Das hängt von der Branche und der Anzahl der Mitarbeiter ab. Hat Ihr Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter, so müssen Sie sofort tätig werden. Hat Ihr Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeiter, so müssen entsprechende Kanäle ab dem 01. Dezember eingerichtet sein.
Verstöße gegen die wesentlichen Vorgaben des HinSchG werden nach § 40 HinSchG als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet. Die Höhe des Bußgeldrahmens hängt vom jeweiligen Verstoß ab:
Mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro kann belegt werden, wer eine Meldung oder die darauffolgende Kommunikation verhindert (oder dies versucht), wer eine verbotene Repressalie ergreift (oder dies versucht) oder wer vorsätzlich oder leichtfertig das Vertraulichkeitsgebot missachtet.
Achtung: Der Bußgeldrahmen bis zu 50.000 Euro gilt für die Unternehmensverantwortlichen. Für die Unternehmen selbst (juristische Personen und Personenvereinigungen) kann sich in bestimmten Konstellationen im Zusammenhang mit der Verhinderung einer Meldung oder bei einem Verstoß gegen das Vertraulichkeitsgebot der Bußgeldrahmen aufgrund des Verweises auf § 30 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten verzehnfachen und somit bis zu 500.000 Euro betragen.
- Wenn fahrlässig das Vertraulichkeitsgebot missachtet wird, droht ein Bußgeld in Höhe bis zu 10.000 Euro.
- Für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Einführung und zum Betrieb einer internen Meldestelle nicht nachkommen, droht eine Geldbuße in Höhe bis zu 20.000 Euro.